Der öffentliche Sektor ist mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von über 470
Milliarden Euro der wichtigste Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen in Deutschland,
wobei über die Hälfte dieser Ausgaben auf Kommunalebene anfallen (vgl. DIE 2020). Somit
birgt die öffentliche Beschaffung ein immenses Potential, um nachhaltigere Konsum- und
Produktionsmuster im Sinne des Nachhaltigkeitsziels Nr. 12 der Agenda 2030 zu fördern.
Denn wenn Kommunen ressourcen- und gesundheitsschonende, energieeffziente wie auch
verantwortungsvoll produzierte Produkte nachfragen und einkaufen, werden sie zu einem
wichtigen Motor für die Entwicklung entsprechender Produkte sowie zukunftsfähiger
Wirtschaftsstrukturen. Dementsprechend betont auch die Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie: „Die öffentliche Beschaffung kann einen wesentlichen Beitrag zur
Stärkung der Nachhaltigkeit leisten. Mit Hilfe einer gezielten Berücksichtigung von Qualität
und Quantität bei der Beschaffung, insbesondere durch die konsequente Anwendung von
Umwelt- und auch Sozialkriterien, bestehen erhebliche Steuerungsmöglichkeiten im Sinne
der Nachhaltigkeit“ (S. 303).
Vergaberechtliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene ermöglichen die rechtssichere
Einbeziehungen ökologischer, sozialer wie auch innovativer Aspekte in öffentliche
Ausschreibungs- und Vergabeprozesse – jedoch ergeben sich hierbei im Beschaffungsalltag
häufig Fragen zur konkreten Umsetzung. Hierbei unterstützen wir Sie gern!
Unsere Unterstützungsangebote umfassen u.a.:
- Workshops zum „Warum“ und/oder zum „Wie“ nachhaltiger Beschaffung
 - Beratung bei der nachhaltigen Ausgestaltung Ihrer Ausschreibungsunterlagen
und/oder entsprechender Dienstanweisungen - Unterstützung von Marktrecherchen und/oder Bieterdialogen
 - Vernetzung mit BeschaffungsexpertInnen und/oder Best-Practice-Beispielen aus
anderen deutschen Kommunen 
Für einen ersten Überblick zum Thema empfehlen wir Ihnen einen Blick in unsere
Handreichung zum Thema „FAIRgabe in Sachsen-Anhalt“
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!