Meilenstein auf dem Weg zum EU-Lieferkettengesetz – Kompromiss gefunden

 

Am Donnerstag, den 14.12.2023, wurde ein Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz gefunden. Die Einigung markiert einen bedeutenden Schritt im Bemühen um den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in globalen Lieferketten. Trotz festgestellter Schwächen, insbesondere im Bereich Klimaschutz und Finanzsektor, zeigt sich die Initiative Lieferkettengesetz zufrieden mit dem erzielten Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem EU-Rat. Das Bündnis von mehr als 140 Organisationen setzt nun darauf, dass Deutschland im weiteren Gesetzgebungsprozess dem wichtigen Menschenrechtsgesetz der EU zustimmt.

Der genaue Wortlaut des Kompromisstextes ist noch nicht öffentlich. Doch die „Initiative Lieferkettengesetz“ wird diesen ausführlich analysieren, sobald er vorliegt. Doch schon jetzt ist klar: Das EU-Lieferkettengesetz wird an entscheidenden Stellen über das deutsche Gesetz hinausgehen. Gleichzeitig enthält es aber auch einige große Schwachstellen.

Die Koordinatorin der „Initiative Lieferkettengesetz“, Johanna Kusch, äußerte sich zur Einigung:

„Das EU-Lieferkettengesetz bietet die Chance, Menschen und Umwelt in den weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen besser zu schützen. Die Einigung umfasst eine Reihe guter und wichtiger Punkte, die wir aus zivilgesellschaftlicher Perspektive begrüßen. Das EU-Lieferkettengesetz verbessert zum Beispiel die Position von Betroffenen vor Gericht: Anders als das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz sieht es eine zivilrechtliche Haftung vor, wenn Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Doch leider enthält der Kompromiss einige große Schwächen: Der Finanzsektor erhält eine Sonderbehandlung, die nicht nachvollziehbar ist. Banken und Investoren müssen bei der Vergabe von Krediten und Investitionen verpflichtet werden, Menschenrechte, Umwelt und Klima zu achten. Auch bei den Klimapflichten greift die Einigung viel zu kurz und bietet Unternehmen zu viel Raum für Greenwashing. Trotz dieser Schwächen: Die Bundesregierung muss dem EU-Lieferkettengesetz im Europäischen Rat geschlossen zustimmen.“

Mehr Informationen zur Einigung findet ihr HIER. Des Weiteren steht Ihnen unser Fachpromoter für Wirtschaft und Entwicklung für Fragen zur Verfügung.

Christopher Isensee
Eine Welt-Fachpromotor „Global verantwortliches Wirtschaften & nachhaltige Beschaffung“
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Über michIn meiner Arbeit als Eine Welt-Fachpromotor für Wirtschaft und Entwicklung vernetze ich Akteure des nachhaltigen Wirtschaftens in SachsenAnhalt. Ich biete Beratung und Bildung im Bereich sozial-ökonomischer Transformation und identifiziere Best-Practice-Beispiele nachhaltigen Wirtschaftens.