Information | Neues zum Europäischen Lieferkettengesetz

Im April 2024 hatte das Europäische Parlament bekanntlich nach langen Verhandlungen die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die landläufig als EU-Lieferkettengesetz bezeichnet wird, beschlossen. Ziel ist es, europäische Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu verpflichten. Bei der im vergangenen Jahr beschlossenen Regelung handelte es sich bereits um eine abgeschwächte Version, was auf die Weigerung der Zustimmung der damaligen Bundesregierung, in der es aufgrund des Vetos der FDP zu einem Koalitionsstreit gekommen war, zurückzuführen ist – ein Fall des berüchtigten „German Votes“. Bis zum Juli 2026 muss die Direktive in nationales Recht überführt werden.

Nun droht ein weiterer Backlash. Am 26. Februar legte die EU-Kommission Vorschläge im Rahmen der sogenannten „Omnibus-Initiative“ vor. Es handelt sich um Gesetzgebungsentwürfe, welche Regelungen im Nachhaltigkeitsbereich vereinheitlichen und vereinfachen sollen. Germanwatch spricht jedoch von einer Rückabwicklung des European Green Deal, die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft befürchtet eine Entkernung des EU-Lieferkettengesetzes. So sollen Sorgfaltspflichten nur noch für direkte Zulieferer mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen gelten, auch die zivilrechtliche Haftung soll gestrichen und die behördliche Durchsetzung eingeschränkt werden. Auch die erste Erfolge zeitigenden Regelungen zur CSR-Berichterstattung sollen massiv abgeschwächt werden. All das würde nur mithilfe der Zustimmung der rechtsextremen Fraktionen im EU-Parlament gelingen – das Einreißen einer weiteren Brandmauer droht.

Dagegen wehren sich nun 70 Persönlichkeiten aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft in einem Appell für eine stabile und wertebasierte Wirtschaftspolitik. Zahlreiche Unternehmen signalisieren seitdem ihre breite Unterstützung für die CSDDD, darunter auch eine Reihe von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, die sich mithilfe eines Offenen Briefs gegen die Neuauflage weiterer Diskussionen wehrt. Das ist durchaus nachvollziehbar, denn bereits im Vorjahr hatte eine repräsentative Studie gezeigt, dass eine Mehrheit von Unternehmen die betriebswirtschaftlichen Vorteile von Sorgfaltspflichten anerkannt.

Die Entwicklungen stehen in einer Linie mit den Äußerungen des scheidenden Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, der sich in Bezug auf das Lieferkettengesetz wie folgt zitieren ließ: „Kettensäge anwerfen und das ganze Ding wegbolzen“. Dabei offenbarten die Ergebnisse einer weiteren Studie, „dass das Lieferkettengesetz mehr ist als eine regulatorische Pflicht – es bietet die Chance, globale Lieferketten transparenter, fairer und nachhaltiger zu gestalten. Unternehmen, die diesen Wandel aktiv mitgestalten, stärken nicht nur ihre Zukunftsfähigkeit, sondern setzen ein starkes Zeichen für verantwortungsvolles Wirtschaften und sind so auf die kommende EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ideal vorbereitet“, wie Nick Heine, CCO IntegrityNext, welche die Befragung in Kooperation mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) e.V. durchführten, resümiert.

Das ENSA informiert an dieser Stelle über die aktuellen Prozesse rund um das Thema Lieferkettengesetzgebungen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unseren Fachpromoter für globale verantwortliches Wirtschaften & nachhaltige Beschaffung, Christopher Isensee.

Christopher Isensee
Eine Welt-Fachpromotor „Global verantwortliches Wirtschaften & nachhaltige Beschaffung“
E-Mail: fair-wirtschaften@einewelt-lsa.de
Mobil: +49 176 56928217
Über michIn meiner Arbeit als Eine Welt-Fachpromotor für Wirtschaft und Entwicklung vernetze ich Akteure des nachhaltigen Wirtschaftens in SachsenAnhalt. Ich biete Beratung und Bildung im Bereich sozial-ökonomischer Transformation und identifiziere Best-Practice-Beispiele nachhaltigen Wirtschaftens.