Lieferkettengesetz(e) in aller Munde – Praxishinweise für mittelständische Unternehmen

Viel wird momentan erneut über Gesetzgebungen im Bereich von Lieferketten gesprochen. Zum seit nun mehr einem Jahr geltenden deutschen Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten bilanzierte unser Fachpromoter für Wirtschaft & Entwicklung, Christopher Isensee, letztens in einem kurzen Beitrag.

Doch auch auf europäischer Ebene tut sich momentan viel. Im Dezember einigten sich die Europäischen Institutionen nach zwei Jahren intensiver Beratung auf einen Kompromiss. Dieser wurde im Anschluss von allen Beteiligten als positiv bewertet, doch nun kam es ausgerechnet in Deutschland zur Kehrtwende. Denn in einem Präsidiumsbeschluss legte die FDP plötzlich fest, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen möchte, obwohl die Verabschiedung nach den langwierigen Verhandlungen eigentlich nur noch als Formsache galt. Der Bundesrepublik droht der Verlust ihrer Glaubwürdigkeit. Und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, aber auch die sich für eine Achtung von Mensch und Umwelt entlang der Lieferkette bereits einsetzenden Unternehmen werden brüskiert.

Ungeachtet dieser politischen Großwetterlage gibt es jedoch auch gute Nachrichten, was den alltäglichen Umgang mit der neuen Rechtslage anbelangt. Gerade die in Sachsen-Anhalt vielfach vertretenen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) fragen sich häufig, inwieweit sie vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sind. Denn auch wenn in diesem Bereich Anforderungen nicht gegeben sind, um direkt unter die Norm zu fallen, so sind die KMU als Zulieferer von größeren Unternehmen mitbetroffen. Daher ist es erfreulich, dass die IHK nun einen Praxis-Leitfaden speziell für KMU entwickelt hat. Hier wird erklärt, wie sich die betroffenen Firmen verhalten sollten, wenn sie seitens ihrer Kunden von der Weitergabe umwelt- und menschenrechtsbezogener Sorgfaltspflichten betroffen sind. Da ein wichtiges Anliegen des Gesetzes die Herstellung von Transparenz ist, wird hierbei etwa geklärt, wie den Anforderungen gerecht werden kann, ohne relevante Geschäftsgeheimnisse offenzulegen. Das kann beispielsweise durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschehen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass Transparenz im Sinne von Menschenrechts- und Umweltstandards im Allgemeinen auch zur Erhöhung von Attraktivität am Markt führt.

Generell empfiehlt es sich, eine eigene Risikoanalyse durchzuführen, sofern dafür bereits Kapazitäten vorhanden sind. Ein weiterer wertvoller Hinweis betrifft die Kostenübernahme für Abhilfemaßen zur Risikominimierung, etwa etwaige Fortbildungen von Mitarbeiter:innen der Zuliefererbetriebe.

Bei weiteren Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Eine Welt-Fachpromotor für Wirtschaft & Entwicklung.

Christopher Isensee
Eine Welt-Fachpromotor „Global verantwortliches Wirtschaften & nachhaltige Beschaffung“
E-Mail: fair-wirtschaften@einewelt-lsa.de
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Über michIn meiner Arbeit als Eine Welt-Fachpromotor für Wirtschaft und Entwicklung vernetze ich Akteure des nachhaltigen Wirtschaftens in SachsenAnhalt. Ich biete Beratung und Bildung im Bereich sozial-ökonomischer Transformation und identifiziere Best-Practice-Beispiele nachhaltigen Wirtschaftens.